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Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Holger Jacobs vertritt Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich und bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen des Arbeitsrechts, Familienrechts, Verkehrsrechts und Versicherungsrechts.


Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Holger Jacobs Arbeitnehmer und Unternehmer vom Individualarbeitsrecht bis zum Kollektivarbeitsrecht und erarbeitet gemeinsam mit seinen Mandanten Strategien zur Klärung vorhandener arbeitsrechtlicher Fragen und Probleme.

Der Schwerpunkt der Bearbeitung liegt beim Kündigungsschutz. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, muss unbedingt innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Lässt man diese Frist ungenutzt verstreichen, wird die Kündigung wirksam, man hat keinen Anspruch auf eine Abfindung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Geltendmachung von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei langjährig erkrankten Mitarbeitern. Die sich ändernde EUGH-Rechtsprechung zum Urlaubsrecht muss im Blick behalten werden.


Familienrecht

Rechtsanwalt Holger Jacobs ist Fachanwalt für Familienrecht und steht Familien in allen Lebenssituationen kompetent zur Seite. Ob Sie vor einer Scheidung stehen, eine Heirat planen oder Unterhaltsfragen klären möchten – Rechtsanwalt Jacobs bietet Ihnen rechtlich fundierte Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.


Verkehrsrecht

Wenn Sie z. B. einen Bußgeldbescheid erhalten haben und dagegen juristisch vorgehen möchten, ist anwaltlicher Beistand von Vorteil, genauso wie bei Fällen, in denen Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind oder Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Rechtsanwalt Holger Jacobs kümmert sich schnell und engagiert um die rechtlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer!


Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Jacobs hilft Ihnen bei Problemen mit Ihrer Versicherung – etwa weil diese einen Schadens- oder Leistungsfall nicht bezahlen will. Bearbeitungsschwerpunkte sind die Kfz-Kaskoversicherung (z.B. Diebstahl) und die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU, BUZ). Da es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um langjährige monatliche Renten geht, bedarf es einer sehr sorgfältigen Prozessführung, da die Versicherer sich “ mit Händen und Füßen“ gegen die Zahlungen wehren.


Autokaufrecht

Sind Sie mit dem von Ihnen gekauften Neu- oder Gebrauchtwagen nicht zufrieden, weil Mängel vom Verkäufer nicht behoben werden (können)? Dann gibt es die Möglichkeit, unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Weges vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dabei werden ohne anwaltliche Beratung viele Fehler gemacht, weil schon der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht gesehen wird. Der Rücktritt ist besonders dann lukrativ, wenn das Fahrzeug beim Käufer wenig gelaufen ist. Die Rechtsschutzversicherung ist schon ab Übergabe des (mangelhaften) Fahrzeuges an eintrittspflichtig, nicht erst dann, wenn der Händler sich weigert, den Mangel zu beheben.


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